Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Leistungen und Angebote der Briegel Oenologie e.K. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Briegel Oenologie e.K. diese schriftlich bestätigt.

 

2. Auftragsausführung

Ausführungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich ein Fertigstellungszeitraum schriftlich vereinbart wird. In diesem Fall beginnt die Frist erst, wenn alle zur Auftragserfüllung erforderliche Mittel (Proben, Prüfmuster, Refernzmaterial), Unterlagen und Informationen vorliegen.

Ist Briegel Oenologie e.K. durch Umstände, die höhere Gewalt darstellen, an der Erbringung der Leistung verhindert, verlängert sich die vereinbarte Ausführungsfrist entsprechend.

Briegel Oenologie e.K. erledigt die Aufträge unter Beachtung der anerkannten allgemeinen wissenschaftlichen Regeln. Art und Methode der Untersuchung bestimmt das Labor nach eigenem Ermessen, wenn nicht eine bestimmte Untersuchungsmethode schriftlich vereinbart wird.

Sofern nicht rechtlich notwendig bzw. ausdrücklich vom Kunden gewünscht, werden die Analysenparameter als Einfachbestimmung durchgeführt. Die gewählte Art und Methode der Untersuchungen wird jeweils auf dem Ergebnisbericht vermerkt. Briegel Oenologie e.K. kann bei Bedarf und unter Beibehaltung der im QM-System festgelegten Sorgfaltspflicht Unteraufträge an andere Laboratorien vergeben.

Geschätzte Messunsicherheiten und Standartabweichungen der Analysenwerte sind bei Briegel Oenologie e.K. hinterlegt und können dort eingesehen oder angefragt werden.

Werden von Briegel Oenologie e.K. Proben oder sonstige Gegenstände transportiert, erfolgt dies stets im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers. Die Probennahme liegt allein beim Kunden.

Mitgeteilte Verkostungsergebnisse stellen nur Hinweise auf den momentanen und subjektiven Verkostungseindruck des Prüfers dar; diese sind unverbindlich. Auch Hinweise, welche als rechtliche Beurteilung, der Weinbeschaffenheit und /oder Weinbezeichnung verstanden werden können, sind nicht verbindlich. Wir übernehmen keine Haftung für weinrechtliche Empfehlungen, die über die chemisch-analytische Interpretation des Analysenberichtes hinaus gehen.

Auch mündliche Empfehlungen sind ebenfalls unverbindlich; eine Haftung übernehmen wir nicht.

Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden, die Konformität von Weinbehandlungsmitteln mit den gesetzlichen Vorschriften und mit Richtlinien etwaiger Bioverbände zu kontrollieren.

Die der Briegel Oenologie e.K. übergebenen Proben werden nach Auftragserledigung entsorgt.

Rücksendung an den Auftraggeber erfolgt nur auf seine Kosten und nur dann, wenn er dies bei der Auftragserteilung schriftlich verlangt hat.

 

3. Übermittlung von Untersuchungsergebnissen

Untersuchungsergebnisse (ausgenommen AP-Anträge) werden von Briegel Oenologie e.K. nur als vereinfachte Prüfberichte per Fax oder E-Mail versendet. Bei den per E-Mail übermittelten Ergebnissen ist nur die PDF-Version gültig.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgebend sind die in der vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Briegel Oenologie e.K. genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung für die Erbringung der Analysenleistung zwingend erforderlich, so besteht auch ohne vorherige Mitteilung an den Aufraggeber ein Anspruch auf besondere Vergütung. Diese zusätzlichen Leistungen werden nach der zurzeit gültigen Preisliste gesondert berechnet. Soweit für die Erledigung eines Auftrages auf Verlangen des Auftraggebers Überstunden geleistet werden, behält sich Briegel Oenologie e.K. vor, angemessene Zuschläge zur Deckung der eigenen Mehrkosten zu erheben.

Rechnungen der Briegel Oenologie e.K. sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung.

 

5. Gewährleistung und Haftung

Briegel Oenologie e.K. wendet Normverfahren oder vergleichbare Verfahren nach dem           anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik an. Soweit erforderlich, werden die Prüfverfahren verbessert und der technischen Entwicklung angepasst. Die Richtigkeit und Präzision der Prüfergebnisse wird laufend durch externe und interne Qualitätssicherungsmaßnahmen überwacht. Sollte dennoch eine fehlerhafte Vertragsleistung vorliegen, so kann Briegel Oenologie e.K. verlangen, dass ihm Gelegenheit zu einer kostenlosen Wiederholung der Vertragsleistung gegeben wird. Schadensersatzansprüche werden, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt. Die Haftung ist begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Ansprüche wegen fehlerhafter Vertragsleistungen verjähren nach Ablauf von 6 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Ablieferung, Mitteilung der Untersuchung oder einer sonstigen Dienstleistung.

 

6. Proben, Schutz der Arbeitsergebnisse und Geheimhaltung

Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Prüfberichten der Briegel Oenologie e.K.

Durch den Auftraggeber oder die Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Briegel Oenologie e.K.. Mit Übergabe der Proben gehen auch alle Rechte an diesen an Briegel Oenologie e.K. über, falls der Kunde diese nach Abschluss der Analyse nicht mehr benötigt. Die Proben können dann anonymisiert in Datenbanken eingestellt oder zu Forschungszwecken verwendet werden.

 

7. Speicherung von Daten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass aus rechtlichen Gründen die persönlichen und ggf. weinwirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, unter Beachtung des gesetzlichen Datenschutzes, gespeichert werden.

 

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Briegel Oenologie e.K. und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten und Ansprüche, die sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben, ist der Sitz der Briegel Oenologie e.K. ausschließlicher Gerichtsstand.

 

9. Vertraulichkeit

Die im Zusammenhang mit den Untersuchungsaufträgen erhaltenen Informationen und Ergebnisse werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nur im Einverständnis mit dem Auftraggeber gegenüber Dritten offengelegt.

Das Laboratorium trägt die Verantwortung für die Handhabung aller Informationen. Wenn die Informationen, entwerder durch den Kunden, durch eine Vereinbarung zwischen Labor und Kunden oder auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen öffentlich zugänglich gemacht werden, muss das Labor den Kunden vorher informieren. Es sei denn es besteht ein gesetzliches Verbot, der vorab Information des Auftraggebers. Informationen über den Kunden, die aus anderen Quellen als dem Kunden stammen, sowie der Anbieter der Informationen sind zwischen dem Kunden und dem Laboratiorium vertraulich.

Wir behalten uns allerdings eine innerbetriebliche Verwendung der Daten zu statistischen Zwecken vor. Auf unsere Datenschutzbestimmungen weisen wir hin.